Stellungnahme zur Vorstellung des BerlHG-Eckpunktepapier von R2G

Wir begrüßen weite Teile des Eckpunktepapiers der Landesarbeitsgemeinschaften der Koalitionär*innen. Wir kommen jedoch nicht umhin, zwei elementare Defizite zu benennen. Diese lauten:

1. Vernachlässigung von Antidiskriminierung

Dem Eckpunkt „Diskriminierungsfreiheit und Diversität“ wird von der Koalition nicht ausreichend Beachtung geschenkt. Wir kritisieren die nachrangige Behandlung sowohl im Eckpunktepapier als auch auf der Diskussionsveranstaltung am 20.6. (jeweils Punkt 5 von 6). Eine Diskussion des Eckpunktes Antidiskriminierung konnte aufgrund dieser Priorisierung kaum stattfinden und somit Kritik nicht ausreichend hörbar gemacht werden. Angesichts der durchweg weißen Veranstaltungsleitung wurde somit strukturelle Diskriminierung reproduziert.

Darüber hinaus scheitert die Absichtserklärung darin, die Hochschulen zu Antidiskriminierung und Diversität zu verpflichten und die Unabhängigkeit von Antidiskriminierungbeauftragten zu sicherzustellen. Die Unabhängigkeit hochschulinterner Antidiskriminierungsstellen muss durch externes Personal, das aus den Reihen der Statusgruppenvertretenden benannt wird, gewährleistet werden. Eine Kommission von Hochschulmitgliedern wird sich nicht aus den Abhängigkeiten der Hochschule befreien können, wie bisherige Erfahrungen gezeigt haben. Zudem ist Diskriminierung ein gesellschaftliches und kein explizit wissenschaftliches Problem, weshalb diese Aufgabe eindeutig in dem Kompetenzbereich der Gesetzgeber*in fällt und nicht ökonomisch wirtschaftenden Hochschulen überlassen werden darf.

Die LAK Berlin ruft die Koalition dazu auf, Antidiskriminierung und Diversity auf allen Sitzungen und Veranstaltungen als frühestmöglichen Tagesordnungspunkt zu diskutieren, um die Kontinuität struktureller Diskriminierung in der realpolitischen Arbeit einzuschränken und die Unerhörten hörbar zu machen.

Darüber hinaus kritisieren wir die Unverbindlichkeit und Kurzsichtigkeit der Absichtserklärungen zu Antidiskriminierung und fordern eine verpflichtende Gesetzgebung sowie die unablässliche Unabhängigkeit von Antidiskriminierungsstellen.

2. Verschlankung des BerlHG durch Qualitätsstandards

Wir erkennen den Rahmen an, den die Koalitionsparteien mit den neuen Qualitätsstandards vorgegeben haben, und sehen darin prinzipiell keine weiteres Demokratiedefiziti oder die Benachteiligung studentischer Interessen an der Hochschule. Wir sind bereit, unsere Vorschläge diesem Rahmen anzupassen.
Unabdingbare Voraussetzung ist jedoch die Viertelparität im grundordnungsgebenden Gremium, da sonst eine Fortführung der Scheinpartizipation droht, mit der eine gleichberechtigte, demokratische Mitgestaltung der Hochschule nicht möglich sein wird.

Wir sind erschüttert von der Stellungnahme des Staatssekretärs Steffen Krach, das erarbeitete Eckpunktepapier nicht in aller Fülle im Referentenentwurf umsetzen zu wollen und sich insbesondere einem viertelparitätischen Grundordnungsgremium zu verweigern, selbst wenn die Parteien und Abgeordneten von R2G sich darauf geeinigt hätten. Enttäuscht sind wir ebenfalls von den Koalitionsparteien, welche sich nicht auf diesen grundlegenden Pfeiler für eine faire Gruppendemokratie einigen konnten.

Ein viertelparitätisches Grundordnungsgremium ist vereinbar mit Art. 5 Abs. 3 GG (Wissenschaftsfreiheit), da es sich im Einklang mit dem Hochschulurteil 1973 befindet: Denn der Erlass einer Grundordnung betrifft nicht unmittelbar Forschungs- und Lehrangelegenheiten, sondern allgemeine Verwaltungsangelegenheiten, deren Entscheidungsbeteiligung laut BVerfG von der Gesetzgeber*in anhand der Zweckmäßigkeit festgelegt werden darf. (BVerfGE 35, 79, Rn. 150)

Ohne die Viertelparität im Grundordnungsgremium steht das Kernelement des demokratischen Charakters der laufenden Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes auf dem Spiel. Eine solche Absage an die Demokratie würde bedeuten, auch auf Landesebene unter einer rot-rot-grünen Regierung wertvolle und unentlohnte Lebenszeit der bloßen Scheinpartizipation aufgeopfert zu haben, bei der zwar alle was sagen durften, sich letztenendes jedoch weiterhin Hochschulleitungen und Senatskanzleien gegen alle anderen durchsetzen. Damit wäre ein partizipativer und konstruktiver Demokratisierungsprozess im Ergebnis wieder zunichte gemacht.

Die LAK Berlin ruft Parteien und Abgeordneten von R2G daher dazu auf, sich für ein viertelparitätisches Grundordnungsgremium und damit für die Demokratische Hochschule zu entscheiden, und sich entschieden gegen jeden Referententwurf zu stellen, der diese und andere demokratische Vorschläge aus dem Eckpunktepapier ignoriert!

 

Berlin, 27.06.2019