Stellungnahme der LAK zum Gesetzesentwurf zur Errichtung der Kollaborationsplattform der BUA als Körperschaft öffentlichen Rechts

Die LandesAstenKonferenz lehnt den Gesetzesentwurf, der die Aufgaben und Struktur der Kollaborationsplattform der "Berlin University Alliance" regeln soll, in seiner jetzigen Form ab. Dieser ist gerade im Hinblick auf die demokratische Beteiligung der verschiedenen Statusgruppen absolut unzureichend. Die LandesAstenkonferenz fordert eine Beschränkung der Aufgaben der Plattform auf rein administrative Aufgaben und die deutliche Ausweitung der Beteiligung der akademischen Gremien bei sämtlichen Entscheidungen sowie insbesondere im wissenschaftlichen Rat der Plattform.

Der Gesetzesentwurf sieht weitreichende Kompetenzen des Vorstands der Kooperationsplattform vor. Eine Beteiligung der akademischen Gremien der Partner*innen ist lediglich bei Entscheidungen vorgesehen, die sich "nicht unerheblich auf wissenschaftsrelevante Belange der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Partner auswirken" (§3). Die Präsident*innen der Universitäten und der*die Vorstandsvorsitzende der Charité, können als Vorstand, dessen Aufgaben in §6 (4) nur exemplarisch geregelt sind, aufgrund dieses bewusst unbestimmten Rechtsbegriffs weitgehend unabhängig von jeder demokratischen Kontrolle agieren. So bedenklich dieser Umstand allgemein ist, so inakzeptabel ist er im Hinblick auf die Satzungsautonomie der Kooperationsplattform.

Neben dem Vorstand ist der Wissenschaftliche Rat (§7) das einzige Gremium der Kooperationsplattform. Dieser ist höchst exkludierend, da die beteiligten Partner*innen je eine*n Dekan*in, eine*n Vertreter*in der Akademischen Senate, eine*n Wissenschaftler*in und eine*n Nachwuchswissenschaftler*in in den Wissenschaftlichen Rat entsenden. Hier ist unbedingt eine Beteiligung aller Statusgruppen und der Antidiskriminierungsbeauftragten notwendig und die Kompetenzen, die sich bisher auf eine Stellungnahme zum Haushaltsplan und die Beratung und Unterstützung des Vorstands beschränken, müssen deutlich ausgeweitet werden. Weiterhin sieht der vorliegende Gesetzesentwurf keine konkreten Berichtspflichten gegenüber den Partner*innen beziehungsweise den akademischen Gremien vor.

Das vollständige Fehlen studentischer Beteiligung ist insbesondere vor dem Hintergrund unvertretbar, dass die "Berlin University Alliance" in ihrem Verbundantrag Lehre und Studium als ein Querschnittsthema benannt hatte und die Vizepräsident*innen für Studienangelegenheiten diesbezügliche Maßnahmen in einem eigenen Steuerungskommittee koordinieren sollen.

Bereits in der vergangenen Woche hatten die Akademischen Senate der Freien Universität und der Humboldt Universität den Gesetzesentwurf abgelehnt. Der Akademische Senat der Technischen Universität hatte sich zwar zustimmend geäußert, doch auch dieser forderte eine Beteiligung von Studierenden und sonstigen Mitarbeiter*innen in den Gremien der "Berlin University Alliance".

Während die Präsident*innen der beteiligten Partner*innen je einzeln und erneut durch die Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen zur Stellungnahme aufgefordert wurden, sind die Studierendenvertretungen und die LandesAstenKonferenz bisher nicht am Anhörungsverfahren beteiligt. Auch das deutet darauf hin, welches Verständnis von demokratischer Hochschule hier vertreten wird. Daher bitten wir die Senatskanzlei für Wissenschaft und Forschung um eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzesentwurfs und hoffen, dass auch bei der Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes die gleichberechtigte Mitbestimmung aller Statusgruppen entsprechend berücksichtigt wird.

Zum Hintergrund:

Bei der "Berlin University Alliance" handelt es sich um einen Universitätsverbund aus Freier Universität, Humboldt Universität, Technischer Universität und Charité, der sich in einem gemeinsamen Antrag auf weitere Fördermittel der sogenannten Exzellenzstrategie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung beworben hat. Ziel dieses Wettbewerbs ist "die Stärkung der Spitzenforschung in Deutschland". Anstelle einer angemessenen Grundfinanzierung für alle Hochschulen sollen diese miteinander nicht mehr nur um Drittmittel, sondern auch um staatliche Förderung in Konkurrenz treten.

Dieses Vorgehen wurde bereits vor der Bekanntgabe der Universitäten und Verbünde, die sich im Wettbewerb durchgesetzt hatten, von zehn Studierendenschaften, deren Universitäten sich am Wettbewerb beteiligten, unter der Überschrift "miteinander statt gegeneinander" kritisiert. Auch der AStA der FU und der RefRat (gesetzlich AStA) der HU sprachen sich bereits zu diesem Zeitpunkt gegen die Fortsetzung der konkurrenzorientierten Exzellenzstrategie aus.

Mittllerweile regt sich gegen die undemokratischen Strukturen des Berliner "Exzellenzverbunds" Widerstand. In den sozialen Medien wird zur Gründung einer "Berlin University Alliance von unten" aufgerufen, die studentischen Widerstand in ganz Berlin bündeln soll.