Pressemitteilung zur Anhörung zum Gesetz zur Umsetzung des Staatsvertrages über die Hochschulzulassung

PRESSEMITTEILUNG DER LANDES-ASTEN-KONFERENZ BERLIN
Berlin, 26. August 2019

Die LandesAstenKonferenz (LAK) Berlin kritisiert, dass der neue Staatsvertrag über die Hochschulzulassung soziale Ungerechtigkeiten im deutschen Bildungssystem zementiere, indem er u.a. die Wartezeit als Kriterium der Zulassung zu den Studiengängen im zentralen Vergabeverfahren abschaffe. So fordert die LAK, dass die entsprechende Umsetzung in Berlin mindestens im lokalen Zulassungsverfahren diese Ungerechtigkeiten beseitigen und diskriminierende Strukturen abbaue. Die entsprechende Novelle bietet dafür die Gelegenheit, wenn über zu ändernde Punkte hinausgedacht wird.

Die Beschneidung der Wartezeit als Kriterium in Folge eines Bundesverfassungsgerichtsurteils gefährdet die soziale Gerechtigkeit im Zulassungsverfahren. Konkret bedeutet das, dass etwa Schülerinnen, welche rassistischen oder sexistischen Diskriminierungen durch Lehrkräfte ausgesetzt waren, und Studienbewerberinnen mit eingeschränktem Bildungszugang, künftig stärker benachteiligt werden. Genügend Studien über Schulnoten und Bildungsgerechtigkeit zeigen eindeutig, dass Einflüsse wie ethnische oder soziale Herkunft, Gender, ökonomische Leistungsfähigkeit und Klassenzusammensetzung Abschlussnoten stärker beeinflussen, als die tatsächliche Leistung. Wir schätzen, dass das Land Berlin zumindest den Versuch unternommen hat, die Wartezeit als soziales Kriterium weiterhin beizubehalten, sehen insgesamt aber eine drastische Verschlechterung der bisherigen Situation.

Luisa Bömer (AStA FU Berlin): "Aktuell steht im Gesetzesentwurf eine Begrenzung der Wartezeit auf sieben Halbjahre. Was danach passiert ist unklar. Wir erwarten, dass Studienbewerberinnen mit acht oder mehr Wartesemestern mit denjenigen, die sieben haben, zumindest gleich behandelt werden. Was wir aber eigentlich wollen ist, dass Bewerberinnen nach spätestens sieben Semestern gesichert eine Studienplatz bekommen anstatt ihnen so lange ein Studium zu verwehren. Alles andere würde einer Einschränkung der gleichberechtigen Zulassung gleichkommen."

Angesichts dieser tendenziell studienbewerberinnenfeindlichen und diskriminierungsfördernden Neuregelung, überrascht es kaum, dass eine langjährige Forderung von Studierendenvertreterinnen im Bereich Hochschulzulassung keine Erwähnung findet: die Abschaffung des rassistischen Vereins UniAssist. Die Durchführung der Zulassungsverfahren - eigentlich eine Kernaufgabe der Hochschulen - wird unter Umgehung der Gebührenregelung im Berliner Hochschulgesetz seit Jahren an diesen Verein ausgelagert. Davon betroffen sind in erster Linie Studienbewerberinnen ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung. Für Betroffene entstehen neben zweistelligen Bewerbungsgebühren für jede einzelne Bewerbung, zusätzlich Kosten etwa für amtliche Zeignisübersetzungen. Schlechte bis keine Erreichbarkeit des Vereins, eingeschränkte Zahlungsmöglichkeiten und deutsche behördliche Anforderungen wie notarielle Beglaubigungen die im Ausland oft nur durch Botschafterinnen zu erhalten sind, sind nur einige der Hürden. Im Falle, teils fälschlicher, Nicht-Zulassung der Bewerber_innen erhalten die jeweiligen Hochschulen die Bewerbungen nicht, wodurch das Einlegen von Rechtsmitteln nahezu unmöglich gemacht wird.

So die Referentin des RefRat HU Berlin, Juliane Ziegler: "Extra-Studiengebühren nur für Ausländerinnen - das ist Uni(r)Assist! Wir erwarten von den Regierungsparteien, dass sie sich an ihre Regierungsprogramme halten, diese Chance nutzen und diesen Verein endlich schließen. Es kann nicht sein, dass auch im Jahr 2019 unter einer Regierung, die weltoffen und solidarisch sein will, die strukturelle Diskriminierung von Ausländerinnen weitergeht. Zulassungsverfahren zurück an die Hochschulen, Uni(r)Assist abschaffen!

Darüber hinaus kritisiert die LAK, dass die gleichberechtigte Zulassung zum Hochschulstudium faktisch durch weitere wissenschaftspolitische Fehlschritte eingeschränkt wird. Während der Ausbau der Studienplatzzahl hier generell zu befürworten ist, hat die Vernachlässigung der sozialen Infrastruktur die Aufnahme eines Studiums für finanziell schwache Bewerber_innen erschwert. Teure Mieten, niedrige Löhne und steigende Lebensunterhaltungskosten werden zunehmend zum Ausschlusskriterium für ein Studium in der Hauptstadt.

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