Stellungnahme der LAK Berlin zur Polizeirazzia im AStA der Goethe-Universität Frankfurt am 13.04.2017

Die LAK Berlin kritisiert den Einsatz der Frankfurter Polizei am 13.4.2017 auf dem Campus der Goethe-Universität Frankfurt als übertrieben und unverhältnismäßig.

Am 13. April 2017 hatte die Polizei die Räume des AStAs der Uni Frankfurt und des Café Koz im dortigen Studierendenhaus gestürmt und die dort Anwesenden erkennungsdienstlich behandelt, d.h. es wurden Finger- und Handabdrücke der Anwesenden aufgenommen, Fotos gemacht und die Personalien festgestellt. Des Weiteren wurde ein Mensch aus Ghana in Gewahrsam genommen, der an einem Treffen der Projektgruppe „Project Shelter“ teilgenommen hat. Angeblich hätte er gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen. Später wurde die Person wieder freigelassen. „Project Shelter“ ist eine Projektgruppe, die wohnungslose Geflüchtete unterstützt.

Der Einsatz stellt einen massiven Eingriff in die Rechte der Universität dar, zumal die Universitätsleitung vorher nach eigenen Angaben nicht informiert wurde.
Des Weiteren verletzt dieser Eingriff die Rechte der Studierendenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts in besonders gravierendem Maße, da u.a. gegen das Hausrecht der verfassten Studierendenschaft verstoßen wurde.
Darüberhinaus stellen die selbstverwalteten Räume der Studierendenschaft in ihrer Funktion als Freiraum ein hohes Schutzgut dar, in das von staatlicher Seite nicht ohne Weiteres eingegriffen werden darf.

Dem vorausgegangen war eine Protestaktion, die sich gegen das Maritim-Hotel in Frankfurt gerichtet hatte. Bei dieser Aktion soll Pyrotechnik eingesetzt und Scheiben eingeschlagen worden sein, anschließend sollen beteiligte Personen in die Richtung des Campus der Goethe Universität gelaufen sein.
Die Polizei sei davon ausgegangen, dass die Demonstrant*innen sich in den oben genannten Räumlichkeiten befinden und ist aufgrund dieser Annahme mit unverhältnismäßiger Härte in die Räume des Studierendenhauses eingedrungen. Als die anwesenden Mitglieder des AStAs auf ihr Hausrecht hinwiesen, wurden sie aus ihren Büros geschubst.