Forderungskatalog der LAK Berlin ggü. dem neu gewählten Berliner Senat

Forderungen an das Studium

1) Abschaffung der Zwangsberatung bzw. der „besonderen Prüfungsberatung“
2) Alle Magister- und Diplomstudierenden sollen zu Ende studieren können!
3) Abschaffung der Anwesenheitspflicht
4) Abschaffung der Zwangsexmatrikulation bei „zu langsamem“ Studieren
5) Reduzierung des Workloads & Ermöglichung eines selbstbestimmten und kritischen Studiums
6) Wissenschaftliche Diversität & kritische Wissenschaft abseits des Wissenschaftsmainstreams

Forderungen die sich auf die allgemeinen sozialen Umstände von Studierenden beziehen

7) BAföG-Erhöhung
8) Mieten wirklich bremsen! Keine Mieterhöhung bei landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften!
9) Ausbau von Mietzuschüssen

Forderungen hinsichtlich der Hochschulstruktur

10) Einführung der Viertelparität in akademischen Gremien
11) Demokratische Neuaushandlung der Hochschulakkreditierung
12) Verbot von externen Anwaltskanzleien für Hochschulen
13) Einführung einer berlinweiten Zivilklausel
14) Ausfinanzierung des Grundbedarfs der Berliner Hochschulen
15) Tatsächliche Autonomie der Hochschulen
16) Aushänge und öffentliche Flächen an Hochschulen an Bedürfnissen der Studierenden, nicht der Wirtschaft ausrichten!
17) Mehr Diversity bei Professuren, Verzicht auf prekäre Beschäftigung & Befristungen an Hochschulen
18) Uni-assist abschaffen & Hochschulen für Geflüchtete öffnen
19) Gegen Tierversuche! Für eine tierleidfreie Forschung!
20) Antirassismus, Barrierefreiheit und Inklusion
21) Rückmeldegebühren, NC's und Eignungstests abschaffen! Keine Studiengebühren! Keine Kosten für Atteste!
22) Open Source und Open Access fördern!
23) Neuer studentischer Tarifvertrag
24) Abschaffung der Erprobungsklausel
25) Datenschutz

Forderungen an das Studium

1) Abschaffung der Zwangsberatung bzw. der „besonderen Prüfungsberatung“

Die Zwangsberatung wurde in den 90er Jahren eingeführt und mit dem Berliner Hochschulgesetz von 2011 noch einmal verschärft. Der offizielle Name „besondere Prüfungsberatung“ suggeriert dabei, dass es sich um eine „Beratung“ für Studierende handelt, die diese in ihrem weiteren Studienfortschritt unterstützt. Das Gegenteil ist der Fall. Als Berater*innen nicht ausgebildete Professor*innen sollen Studierende beraten, die z.B. zu langsam studieren oder eine Studienbefähigung durch berufliche Qualifikation haben. Zur Unterstützung ihrer Beratungstätigkeit können Professor*innen seit 2011 auch sog. Auflagen verhängen, die zur Zwangsexmatrikulation führen, wenn man sie nicht zu einem Teil erfüllt. Dabei ist die Beratung in Bezug auf zu langsames Vorankommen nutzlos, da die Gründe für eine Studienverzögerung meist außerhalb der Uni liegen (z.B. Studienfinanzierung, Erkrankung) und deshalb von der Beratung nicht erfasst werden. Teilweise wird/wurde dieses Instrument an den Hochschulen jedoch genutzt, um vermeintliche „Langzeitstudierende“ mit Auflagen zu überschütten und sie dann zu exmatrikulieren.
Die Zwangsberatung trifft vor allem Studierende, die wenig Geld haben oder anderweitig am zügigen Studieren gehindert sind. Sie wirkt daher sozial selektiv.
Deshalb fordern wir – vor allem bezogen auf die Ankündigung von Die Linke, welche Beratungen intensivieren will – die Zwangsberatung ersatzlos abzuschaffen und die freiwerdenden Ressourcen in sinnvolle Beratungen, bei denen auch ein echter Beratungsbedarf besteht, zu investieren.

2) Alle Magister- und Diplomstudierenden sollen zu Ende studieren können!

Mit dem Hochschulgesetz von 2011 wurde den Hochschulen die Möglichkeit gegeben, die Magister- und Diplomstudiengänge nicht fortzuführen. In der Folge beschlossen die Hochschulen die Schließung der Studiengänge, ohne den tausenden noch Immatrikulierten eine adäquate Zeit einzuräumen, das Studium zu beenden. Denn am Ende waren nicht diejenigen noch in die Diplom- und Magisterstudiengänge eingeschrieben, deren Eltern ihr Studium finanzieren konnten, die gesund sind oder die sich nicht um Kinder kümmern müssen, sondern diejenigen mit unterschiedlichen sozialen Härten. Und genau diese Gruppe hat das Ende der Studiengänge besonders hart getroffen. Ihre Studienleistungen waren mit dem BA-Model nicht kompatibel und aus Studierenden mit nur noch wenigen offenen Diplomprüfungen wurden BA-Studierende im 3. Semester. Eine fatale Verschwendung von Ressourcen auf beiden Seiten. Die vom Gesetz vorgesehenen Härtefallanträge wurden nicht bedarfsorientiert angewendet. Es gab und gibt keine Standards. Jedes Fach entschied oder entscheidet mehr oder minder nach Gutdünken, was sich in flächendeckend ungerechten Entscheidungen bemerkbar macht.
Deshalb fordern wir ein Ende dieser unrühmlichen Praxis, die vor allem die schwächsten Studierenden trifft. Jede*r soll sein*ihr Studium zu Ende führen können. Bereits zwangsexmatrikulierte Studierende sind auf Antrag wieder zu immatrikulieren. Für die Beendigung schlagen wir eine Frist von mindestens 5 Semestern vor.

3) Abschaffung der Anwesenheitspflicht

Einige Hochschulen setzen ohne Sinn und Verstand auf die Gängelung Studierender durch Anwesenheitspflicht. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass es je nach Lebensumständen variiert, ob Studierende sich die Zeit nehmen können zur Vorlesung zu kommen oder beispielsweise arbeiten müssen, um sich ihr Studium zu finanzieren. Obendrein schrecken zahlreiche Dozierende auch nicht davor zurück, die Anwesenheit auf rechtswidrige Art und Weise zu überprüfen - dort tritt dann etwa die Überprüfung der Anwesenheit an die Stelle der Lehrveranstaltung. Darüber hinaus bringt der Zwang zur physischen Anwesenheit keinen Gewinn für die Lehre – gute Lehre schafft es auch so, die Aufmerksamkeit Studierender auf sich zu ziehen. Ob Studierende den Lehrinhalt verstanden haben, zeigt sich in der Abschlussprüfung eines jeden Moduls. Woher das Wissen kommt, ist dabei egal.
Wir fordern daher: Keine Anwesenheitspflicht an Berliner Hochschulen! Das Hochschulgesetz in Nordrhein-Westfalen kann in diesem Punkt als progressives Beispiel dienen.

4) Abschaffung der Zwangsexmatrikulation bei „zu langsamem“ Studieren

Die Ökonomisierung des Bildungssystems über die leistungsbasierte Hochschulfinanzierung hat dazu geführt, dass den Hochschulen de facto bestimmte Entscheidungen vorgegeben werden, die besser anhand inhaltlicher Überlegungen als durch ökonomischen Druck gefällt werden sollten. Dazu gehört u.a., dass der ökonomische Druck auf die Hochschulen in Form restriktiver Studienbedingungen an die Studierenden weitergereicht wird. Studierende, die „zu lange“ studieren fallen den Hochschulen zur Last und sollen weg.
Gerne wird so getan, als ob Studierende absichtlich langsam studieren. Dabei können die Gründe für langsames Studieren vielfältig sein: In der Regel werden sie durch universitätsexterne Faktoren am Studium gehindert. So ist bspw. die Lohnarbeit (61% der Studierenden arbeiten nach der aktuellen 20. Sozialerhebung neben dem Studium), die Erziehung von Kindern oder eine chronische Erkrankung/Behinderung oft maßgeblich für die Studiendauer. Folglich treffen repressive Maßnahmen, welche auf die Studiendauer ausgerichtet sind, vor allem finanziell schlechter gestellte Studierende, was eine soziale Selektion bedeutet.
Wir fordern daher: Verzicht auf alle Maßnahmen, die „zu langsames“ Studieren sanktionieren – ein gutes und durchlässiges Bildungssystem muss sich Zeit und Raum nehmen, um individuell zu fördern und Kreativität zu ermöglichen!

5) Arbeitszeitreduzierung & Ermöglichung eines selbstbestimmten und kritischen Studiums

Die aktuelle Debatte um eine Reformierung des Bachelor-/Master-Systems hat zutage gefördert, dass der Workload für Studierende an den Hochschulen ein Maß erreicht hat, welches einer freien, kritischen und erkenntnisorientierten Auseinandersetzung mit Lehrinhalten grundlegend zuwiderläuft. Studierende werden im gegenwärtigen Studiensystem dazu erzogen, Positionen unkritisch zu übernehmen und wiederzugeben, statt Dinge mündig und selbstbestimmt zu bewerten. Außerdem verschärft der hohe Workload die soziale Selektivität des Bildungssystems.
Daher fordern wir vom Land Berlin den Einsatz für eine Revision von Bachelor und Master, im Rahmen derer u.a. der Workload reduziert wird.

6) Wissenschaftliche Diversität & kritische Wissenschaft abseits des Wissenschaftsmainstreams

Gegenwärtig leiden die Hochschulen unter einer zunehmenden Ausdünnung wissenschaftlicher Tiefe und Diversität. So findet etwa in den Wirtschaftswissenschaften nur noch neoliberale Ökonomik ihren Platz - alternative, kritische Ansätze jenseits des wissenschaftlichen Mainstreams haben wenig bis keinen Raum. Die heutzutage an wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten - auch in Berlin - reproduzierte Marktlogik liegt wiederum der derzeitigen Funktionsweise des Bildungssystems in weiten Teilen zugrunde. Problematisch ist zudem, dass Interdisziplinarität in der Lehre vielerorts zum Erliegen gekommen ist, seit auch die Fachbereiche bzw. Fakultäten im Rahmen der Mittelvergabe zueinander in Konkurrenz gesetzt worden sind.
Wir als LAK fordern daher plurale Ökonomik in den Wirtschaftswissenschaften an Berlins Hochschulen, insb. marxistische Ökonomik. Weiterhin fordern wir eine Förderung von Wissenchaft(-ler*innen) die sich mit dem deutschen Kolonialerbe und der deutschen Kolonialgeschichte, inklusive ihrer Kontinuitäten bis ins 21. Jahrhundert, befassen. Wir weisen darauf hin, dass auch in vielen weiteren Disziplinen die dringende Notwendigkeit besteht, Lehrangebot und Lehrpläne kritisch zu hinterfragen und ggf. im Sinne einer breiten und emanzipatorischen Lehre zu überdenken. Außerdem muss die Interdisziplinarität unbedingt zurück in die Lehre! Aufgabe des Berliner Senats ist es, dies zu ermöglichen und nach Kräften zu unterstützen.

Forderungen die sich auf die allgemeinen sozialen Umstände von Studierenden beziehen

7) BAföG-Erhöhung

Mit der zum Wintersemester 2016/2017 in Kraft gesetzten BAföG-„Erhöhung“ wurde nicht einmal die Inflation ausgeglichen. Die angesetzten Pauschalen für bspw. Kranken- und Pflegeversicherung entsprechen schon direkt nach der Erhöhung nicht mehr dem Bedarf. So entspricht nach BAföG die Pauschale für die Kranken- und Pflegeversicherung 86€. Der derzeitige Beitrag für die studentische Pflichtversicherung im WS 16/17 beträgt aber mittlerweile 88,72€. Von der Wohnpauschale fangen wir erst gar nicht an. Wer bekommt in Berlin, Köln, München oder Hamburg ein (WG-)Zimmer für 250€ warm? Wohnplätze im Studierendenwohnheim stehen nicht einmal ansatzweise im ausreichenden Umfang zur Verfügung. Deshalb muss das BAföG erhöht werden. Des weiteren sollte das BAföG wieder Vollzuschuss werden, wie es bereits in den 70er und Anfang der 80er der Fall war. Damals lag die Förderungsquote bei über 40%. Heute liegt sie bei mageren 24% (Quelle: 20. Sozialerhebung Studentenwerk).
Aus genannten Gründen fordern wir eine Bundesratsinitiative binnen einen Jahres, um die BAföG-Sätze deutlich anzuheben und das BAföG wieder zu einem Vollzuschuss zu machen.

8) Mieten wirklich bremsen! Keine Mieterhöhung bei landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften!

Die Situation auf dem Wohnungsmarkt in Berlin ist für Studierende wie auch für andere tendenziell einkommensschwache Bevölkerungsgruppen ein großes Problem. In den vergangenen Jahren sind tausende Sozialwohnungen weggefallen und die gewinnorientierte Veräußerung öffentlicher Immobilien sowie Mietsteigerungen u.a. öffentlicher Wohnbaugesellschaften treiben den Mietspiegel und damit auch die zukünftigen Mieten in die Höhe. Ein Verzicht auf Mieterhöhungen durch die öffentlichen Wohnbaugesellschaften würde den Mietspiegel nicht groß weiter wachsen lassen und würde somit allen Mieter*innen zu Gute kommen. Außerdem würde eine solche Maßnahme zeigen, dass der zukünftige Senat es ernst meint mit dem Kampf gegen Wohnungsnot und hohe Mieten.
Daher fordern wir: Keine Mieterhöhung von landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften für die komplette Legislatur und wirksame Maßnahmen gegen Wohnungsnot, hohe Mieten und Verdrängung!

9) Ausbau von Mietzuschüssen

Derzeit ist es in Berlin nicht möglich Wohnberechtigungsscheine (WBS) für mehrere Personen zusammenzulegen. Dies geht aktuell nur, wenn es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt. Somit werden Ehepartner*innen, eingetragene Lebenspartner*innen und Kinder gegenüber anderen Menschen bevorteilt. Eine Änderung an der Stelle, wie es sie in anderen Städten schon gibt, würde allen WBS-Berechtigten Menschen ermöglichen als WG zu leben, ohne verheiratet/liiert zu sein. Das hieße, Sozialwohnungen in Berlin könnten bald auch von Studierenden als WGs bewohnt werden. Eine solche Maßnahme würde den von Wohnungsnot vermehrt betroffenen Studierenden zu Nutze kommen. Immer häufiger greifen Studierende auf nicht akzeptable temporäre Unterbringungen zurück (Hostel, AirBnB, private Couch). Auch würde es der Überwindung eines tradierten Familienbildes zumindest an dieser Stelle Ausdruck verleihen und stünde einem Rot-Rot-Grünen Senat gut zu Gesicht.
Wir fordern den Berliner Senat daher auf, die Möglichkeit zu schaffen WBS zusammen zu legen, auch wenn keine Bedarfsgemeinschaft vorliegt.

Forderungen hinsichtlich der Hochschulstruktur

10) Einführung der Viertelparität in akademischen Gremien

Die Debatte um die Viertelparität im Erweiterten Akademischen Senat der TU Berlin zeigt, dass über die Grenzen der Statusgruppen hinweg eine demokratische Neuausrichtung der akademischen Selbstverwaltung gewünscht wird. Von einem Rot-Rot-Grünen Senat fordern wir ein klares Bekenntnis zu Demokratie und Mitbestimmung an Hochschulen als notwendige Bedingung für eine freie und nicht von Eigeninteressen einzelner Statusgruppen geleitete Wissenschaft.
Einen wichtigen Schritt stellt hierbei die Einführung der Viertelparität in allen akademischen Gremien dar, in denen dies rechtlich möglich ist. Auch hierbei kann das Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen als Vorbild dienen.

11) Demokratische Neuaushandlung der Hochschulakkreditierung

Die Akkreditierung ist ein intransparentes, undemokratisches und profitorientiertes System der Qualitätssicherung. Es zwingt die Hochschulen dazu, auf die Vielfältigkeit und Selbständigkeit der Studiengänge zu verzichten und setzt Anreize, auf eine ehrliche und offene Kommunikation von Problemlagen zu verzichten. Des Weiteren ist eine kritische Auseinandersetzung der Studierenden mit den Lehrinhalten nicht mehr möglich, da dies die Einhaltung der Regelstudienzeit gefährdet. Die LAK fordert daher eine demokratische Neuaushandlung des der Hochschulakkreditierung zugrundeliegenden Kriterienkatalogs. Der Prozess soll transparent gestaltet werden und alle Statusgruppen gleichberechtigt einbeziehen. Die Evaluation soll zukünftig folgende Punkte enthalten, die emanzipatorische Zielsetzungen transportieren:

  • demokratische Teilhabe aller Statusgruppen der Hochschulen
  • Frauenförderung
  • Einkommens- und herkunftsunabhängigen Hochschulzugang
  • sichere und gut bezahlte Arbeitsplätze
  • Förderung von kritischer Forschung und Lehre sowie
  • Interdisziplinarität

12) Verbot von externen Anwaltskanzleien für Hochschulen

Seit 2005 lassen sich Hochschulen in Rechtsfragen verstärkt durch externe Anwaltskanzleien vertreten. Das erstaunt, denn sie besitzen personell gut ausgestattete eigene Rechtsabteilungen. Die Beauftragung dieser Kanzleien durch die Hochschule führt regelmäßig dazu, dass das Kostenrisiko z.B. bei einer Prüfungsanfechtung auf über das Doppelte ansteigt (insgesamt ca. 900€ statt „nur“ 438€). Beim Zugang zur Hochschule wird es noch mehr. Bei gerichtlichen Überprüfungen, ob z.B. der hochschuleigene Verein Uni-assist die Zugangsvoraussetzungen korrekt angewendet hat, können die Kosten schnell auf 1600€ steigen. Hat die Hochschule oder Uni-assist einen Fehler gemacht, vergleichen sie sich und beenden das Verfahren bevor das Gericht zu einer Entscheidung kommen kann. So bleiben die Studierenden auf diesen horrenden Kosten sitzen.
Deshalb sollen Hochschulen bei rechtlichen Auseinandersetzungen in Fragen von Prüfungen, Studium und Hochschulzugang ausschließlich ihre eigenen Rechtsabteilungen nutzen und auf externe Anwälte verzichten.

13) Einführung einer berlinweiten Zivilklausel

Immer wieder wird von teils geheimen Kooperationen der Bundeswehr, des Staates oder von Rüstungsfirmen mit Hochschulen berichtet, die zum Ziel haben, wissenschaftliche Erkenntnisse und Strategien in den Bereichen Überwachung, Militär und Sicherheit zu kreieren.
Wir als LAK fordern ein klares Bekenntnis zu ausschließlich ziviler Forschung – nicht zuletzt als Lehre aus der deutschen Geschichte. Eine adäquate Maßnahme wäre eine berlinweite Zivilklausel.

14) Ausfinanzierung des Grundbedarfs der Berliner Hochschulen

Durch die leistungsbasierte Mittelvergabe werden die Hochschulen in künstliche Konkurrenz zueinander gesetzt. Dadurch leidet u.a. die ehrliche und lösungsorientierte Kommunikation von Problemen und Missständen – u.a. was die chronische Unterfinanzierung der Hochschulen angeht. Die Hochschulleitungen stimmen der Unterfinanzierung regelmäßig sehenden Auges zu, um die Budgets ihrer Hochschulen nicht noch kleiner werden zu lassen. Auf der anderen Seite nutzen die Hochschulen immer stärker ihre begrenzten Ressourcen, um die zu knappe Grundfinanzierung durch externe Mittel aufzustocken. Dies ist ein unhaltbarer Zustand, denn gute Lehre und Wissenschaft benötigen Planungssicherheit und Unabhängigkeit.
Daher fordern wir: Die Grundfinanzierung der Hochschulen muss auf ein Niveau gehoben werden, mit dem die Hochschulen arbeiten können.Regelungen im Rahmen der leistungsbasierten Mittelvergabe wie die, dass 25% der Förderung erst mit Abschluss in Regelstudienzeit vergeben werden, greifen unzulässig in in die Freiheit von Forschung und Lehre ein und gehören abgeschafft.

15) Tatsächliche Autonomie der Hochschulen

Der Begriff der Hochschulautonomie verlangt nach einer Umdeutung. Die Vergangenheit hat bewiesen, dass rein finanzielle Autonomie zu einer schwerwiegenden Marktabhängigkeit von Forschung und Lehre führt. Durch ständig sinkende Finanzierung seitens des Landes ist eine finanzielle Abhängigkeit von Drittmittelgeber*innen entstanden, weshalb die Forschungs- und Lehrschwerpunkte an Berliner Universitäten zunehmend an wirtschaftlichen und industriellen Interessen ausgerichtet werden. Die Landes-ASten-Konferenz plädiert hingegen für eine Autonomie der Hochschule im Sinne einer ideellen Unabhängigkeit der Wissenschaften, in der die Berliner Hochschulen nicht von Marktinteressen gesteuert werden, sondern Gesellschaftskritik sowie gesellschaftliche Innovationen zulassen und fördern.
Eine zukünftige Berliner Koalition muss die Autonomie der Hochschule in diesem Sinne durch ausreichende, wettbewerbsunabhängige Finanzierung aus dem Berliner Haushalt wiederherstellen.

16) Aushänge und öffentliche Flächen an Hochschulen an Bedürfnissen der Studierenden, nicht der Wirtschaft ausrichten!

Die Auslage- und Aushangmöglichkeiten im studentischen Raum sind in den vergangenen Jahren immer stärker von externen Akteuren mit ihrer Werbung in Beschlag genommen worden. Für die Hochschulen ist die Vermietung von Werbeflächen und Räumen für externe Akteure zu einem einträglichen Geschäft geworden. Das Nachsehen haben Studierende, die mit Werbung überflutet werden, statt ihren Campus selbst gestalten zu können. Teilweise erhalten Studierende, Studierendenvertretungen oder studentische Projekte keine Räume für ihre Aktivitäten. Die Folge sind eine zunehmende Entpolitisierung und Schwierigkeiten studentischer Initiativen, mit den Studierenden in Kontakt zu treten.
Damit muss Schluss sein – students must reclaim the campus!

17) Mehr Diversity bei Professuren, Verzicht auf prekäre Beschäftigung & Befristungen an Hochschulen

Der Konkurrenzdruck auf die Hochschulen und deren zu knappe Mittel führen regelmäßig zu prekären Beschäftigungsbedingungen bzw. zur Ersetzung fester Stellen durch prekär Beschäftigte, etwa Lehrbeauftragte. Gute Wissenschaft kann nur auf dem Fundament abgesicherter Hochschulmitglieder und Mitarbeiter*innen funktionieren. Überlastete Verwaltungen produzieren Fehler und Frust auf allen Seiten - daher sollte allen Beteiligten an einer hinreichenden Finanzierung gelegen sein.
Wir als LAK Berlin fordern daher „gute Arbeit“ als neues Leistungskriterium im Rahmen der leistungsbasierten Mittelvergabe. So würde Hochschulen, die auf Kosten der Hochschulmitglieder gute durch prekäre Arbeit ersetzen, das eingesparte Geld direkt wieder genommen werden, um in der Folge Auswüchse wie Outsourcing und Lohndumping gänzlich zu unterbinden. Außerdem müssen die Anstrengungen verstärkt werden, mehr Diversity bei Berufungen bzw. Professuren zu erreichen. Vor allem in den naturwissenschaftlichen Disziplinen besteht hier noch erheblicher Nachholbedarf.

18) Uni-assist abschaffen & Hochschulen für Geflüchtete öffnen

Für Studienbewerber*innen mit nicht deutscher Hochschulzugangsberechtigung führt der Weg an deutsche Hochschulen zumeist über Uni-assist, einen privaten Verein zur Prüfung und Bearbeitung von Studienbewerbungen. Dabei fallen zum einen Gebühren für jede Bewerbung an, zum anderen häufen sich Berichte über Fehler von Uni-assist, die für die Betroffenen zum unverschuldeten Scheitern ihrer Studienbewerbung führen können.
Wir fordern daher: Weg mit Uni-assist! Die Kompetenz zur Bearbeitung von Studienbewerbungen liegt bei den Hochschulen, nicht bei externen, gebührenfinanzierten Vereinen. Die Kosten für die Bewerbung dürfen nicht bei den Bewerber*innen liegen. Weiterhin müssen die Hochschulen weiter für Geflüchtete geöffnet werden. Hierfür sind unbürokratische, schnelle Lösungen geboten, die Geflüchtete in die Lage versetzen, ein ordentliches Studium an einer Berliner Hochschule aufnehmen zu können.

19) Gegen Tierversuche! Für eine tierleidfreie Forschung!

Gegenwärtig gibt es zwar einige Initiativen für tierleidfreie Forschung in Berlin, gleichzeitig werden aber Forschungseinrichtungen wie der „Mäusebunker“, ein Kooperationsprojekt von Charité und FU, oder das Max-Delbrück-Centrum, saniert und ausgebaut. Dort geht es um die Ausweitung von Tierversuchen. Berlin ist trotz zu begrüßender Ansätze in Richtung tierleidfreie Forschung eine Hochburg für Tierversuche.
Wir fordern einen Stopp des weiteren Ausbaus derartiger Projekte und eine ausschließliche Förderung von tierleidfreier Forschung!

20) Antirassismus, Barrierefreiheit und Inklusion

Neben den Frauenbeauftragten muss es Personen geben, die sich konkret mit anderen Formen der Diskriminierung auseinandersetzen. Vor allem Rassismus, Ableismus, Trans-/Inter-Diskriminierung. Derzeit gibt es keine Anlaufstelle für Betroffene und keine Projekte für entsprechende Sensibilisierung.
Daher fordern wir eine studentische Gleichstellungsbeauftragte an den Hochschulen. Weitere Schritte zur Abschaffung von Diskriminierung von Trans- und Intersexuellen sind etwa das Gendern von Toilletten oder die Möglichkeit in Formularen aus mehr als nur zwei Geschlechtern wählen zu können. Die staatliche Hochschulen haben hier eine Vorbildfunktion und sollten mit gutem Beispiel vorangehen!

21) Rückmeldegebühren, NC's und Eignungstests abschaffen! Keine Studiengebühren! Keine Kosten für Atteste!

Es gibt viele Hürden für Studieninteressierte auf dem Weg an die Hochschulen. Dazu zählen u.a. NC's und Eignungstests, aber auch Studien- oder Rückmeldegebühren sowie andere mit dem Studium verbundene Kosten. An der Hochschule angekommen können selbst (amts-)ärztliche Atteste für den streng zu führenden Nachweis einer Erkrankung Studierende unerwartet viel Geld kosten. Die soziale Selektivität des Bildungssystems ist nicht zuletzt darin begründet, dass diese Hürden vor allem für sozial benachteiligte Menschen oftmals einen Hinderungsgrund dafür darstellen, ein Studium zu beginnen.
Wir fordern daher die Abschaffung genannter Hürden sowie auch weiterhin ein klares Nein des Berliner Senats zu Studiengebühren. Kosten für Atteste haben aus Sicht der LAK die Hochschulen zu tragen, die teilweise in übermäßigem Umfang teure amtsärztliche Atteste zum Nachweis von krankheitsbedingten Fehlzeiten Studierender verlangen. Zudem gehören die Studien- und Finanzierungsbedingungen vieler, teils unverhältnismäßig teurer weiterbildender Masterprogramme auf den Prüfstand!

22) Open Source und Open Access fördern!

Die Digitalisierung ist in aller Munde. Berlin möchte Vorreiter*in dabei sein und nicht zuletzt die TU Berlin treibt die Digitalisierung engagiert voran.
Statt Lizenzen und Patente durch Drittmittelförderung zu manifestieren, sollten die Berliner Hochschulen sich verstärkt dafür einsetzen, dass Forschungsergebnisse öffentlich zugänglich sind und sich am Gemeinwohl orientieren. Forschungskommunikation gegenüber der Gesellschaft wird in Zeiten von Politikverdrossenheit und Wissenschaftsfeindlichkeit wichtiger denn je und wurde lange Zeit vernachlässigt.

23) Neuer studentischer Tarifvertrag

Eine Anpassung des studentischen Tarifvertrags ist überfällig.Der derzeit gültige Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte wurde vor mittlerweile fast 14 Jahre geschlossen. Das Gehalt ist seitdem nicht gestiegen. Im Gegenteil: Am Jahresende ist weniger auf dem Konto, denn die Hochschulen haben einseitig beschlossen, kein Weihnachtsgeld mehr zu zahlen. Im Gegenzug sind die Lebenshaltungskosten seit dem stark gestiegen und der derzeitige Lohn sorgt immer weniger dafür, dass Studierende ihr Studium (co-)finanzieren können. Ein neuer studentischer Tarifvertrag sollte auch für das landeseigene Studierendenwerk gelten!
Vom Berliner Senat fordern wir ein klares Bekenntnis zu einem neuen studentischen Tarifvertrag.

24) Abschaffung der Erprobungsklausel

Durch die nach 19 Jahren immer noch andauernde Erprobungsklausel (§§ 7a & 137a BerlHG) hat eine Entdemokratisierung der Hochschulen zugunsten von vorgeblich effizienteren Verwaltungsabläufen stattgefunden, wodurch die Entscheidungsstrukturen an Berliner Universitäten inzwischen mehr Management gesteuerten Betrieben ähneln denn demokratisch selbstverwalteter Einrichtungen. Zumindest an der Freien Universität ist somit einer der Grundwerte dieser Gesellschaft, nämlich der der Demokratie, in Form der akademischen Selbstverwaltung nach und nach beseitigt worden, indem das Präsidium die formelle und informelle Entscheidungsgewalt über Personalangelegenheiten, zahlreiche Initiativrechte (Satzungen, Struktur-/Entwicklungspläne und Grundordnung) sowie Gestaltungskompetenzen der Hochschulstrukturen (Zweckbestimmung für Professuren & Studiengänge) per Erprobungsklausel bei sich konzentrieren konnte und demokratische Entscheidungsprozesse einfach außer Kraft gesetzt oder übergangen hat. Damit hat an der Freien Universität Berlin auf Grundlage der Erprobungsklausel ein politischer Prozess stattgefunden, wie man ihn sonst nur aus diktatorisch anmutenden Regimen kennt.
Eine zukünftige Berliner Koalition muss folgerichtig die Erprobungsklausel nach § 137a BerlHG außer Kraft setzen und die Berliner Hochschulen wieder an das Berliner Hochschulgesetz binden. Mit Empfehlungen der Präsidien zu Änderungen des Berliner Hochschulgesetzes muss sich kritisch und vor einem demokratischen Grundinteresse auseinandergesetzt werden.

25) Datenschutz

Das Thema Datenschutz ist an einigen Hochschulen - trotz Datenschutzbeauftragten - ein Fremdwort. Wenn es bspw. um Atteste zum Nachweis einer Erkrankung geht, müssen an einigen Hochschulen sowohl Symptome als auch Diagnosen offen gelegt und der Arzt von der Schweigepflicht entbunden werden. Zudem werden beim Ablauf von Prüfungen sowie bei der Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen teils datenschutzrechtliche Vorgaben mit Füßen getreten. Auch das Thema CampusCard, welches sich an einigen Berliner Hochschulen bereits in der Umsetzung befindet, nehmen viele Studierendenvertretungen in Hinblick auf die zu erwartenden datenschutztechnischen Probleme und Risiken mit Unbehagen zur Kenntnis.
Wir fordern den Berliner Senat daher auf, die datenschutzrelevanten Gegebenheiten an den Hochschulen einer intensiven Prüfung zu unterziehen, etwaige systematische Verstöße nachhaltig zu unterbinden und dabei auch Datensparsamkeit anzumahnen.