Deutscher Hochschulverband und CDU-naher Studierendenverband plädieren für Rüstungsforschung

Deutscher Hochschulverband und CDU-naher Studierendenverband plädieren für Rüstungsforschung: Ein Grund mehr für Zivilklauseln an deutschen Hochschulen!

Am 26.03.2014 urteilte der Deutsche Hochschulverband (DHV) in einer Pressemitteilung, dass Zivilklauseln, die Universitäten auf Forschung nur für zivile Zwecke verpflichten sollen, verfassungswidrig seien. Kurz darauf schloss sich der CDU-nahe Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) der Kritik an und macht damit zur 100-jährigen Wiederkehr des Beginns des Ersten Weltkrieges klar, wo er steht.

Bemüht wird, ähnlich wie es in der Debatte um den Einfluss von Wirtschaftsunternehmen an den Hochschulen immer wieder geschieht, die grundgesetzlich verankerte Freiheit von Forschung und Lehre. Dass diese - begriffen als Vertragsfreiheit nach dem Vorbild der Wirtschaft - sich gegenüber den Einzelwissenschaftler*innen in ihr Gegenteil verkehrt, wenn die begrenzten Kapazitäten der Hochschulen gerade in jene Forschungsprojekte fließen, für die Firmen oder Verteidigungsministerien Geld geben, wird dabei bewusst unterschlagen. Mit dieser Argumentation konnten in der Vergangenheit dennoch immer wieder Prozesse gegen Ansätze fortschrittlicher Hochschulpolitik gewonnen werden.

"Es gibt hier einfach einen Interessengegensatz zwischen Wissenschaftler*innen und Studierenden auf der einen Seite und dem Big Business der Hochschulmanager, vertreten durch den DHV, auf der anderen Seite. Dass der RCDS, als regierungsnahe Organisation diesen unterstützt, wundert uns überhaupt nicht.", so Philipp Bahrt vom AStA FU.

Als weiteres Argument gegen Zivilklauseln wird von DHV und RCDS die mangelnde Trennschärfe zwischen ziviler und militärisch relevanter Forschung - Stichwort: Dual Use - angeführt. In der Tat ist dies ein Problem, jedoch spricht es nicht gegen eine Zivilklausel.

"Diese könnte etwa", so Rico Clauß vom AStA TU, "zunächst auf offensichtlich militärisch motivierte Forschungsvorhaben beschränkt werden, zum Beispiel wenn das Geld vom Verteidigungsministerium, der Bundeswehr oder reinen Rüstungsunternehmen kommt oder das Projekt eine militärische Nutzung als Ziel formuliert. Dual-Use ist leider in der jüngeren Zeit zur Strategie geworden, die unter anderem auf EU-Ebene auch explizit so formuliert wurde. Das heißt man versucht Diskussionen um umstrittene Projekte zu vermeiden, indem man sie zivil verkleidet."

Dass DHV und RCDS sich mit ihren Positionen nicht auf der Höhe der Zeit befinden, soll im Mai 2014 auch der Kongress "Wissenschaft zwischen Krieg und Frieden" an der Uni Potsdam zeigen, welcher auch von Berliner ASten mit veranstaltet wird: "Wissenschaft zwischen Krieg und Frieden"