Überarbeitung der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnungen

Die folgenden Anmerkungen wurden auch in einem Schreiben an die Senatorin vorgebracht.

Versteckte Prüfungsleistungen

Wir interpretieren das Berliner Hochschulgesetz (§30) so, dass der Nachweis für einen Kompetenzerwerb in der Regel mit einer Prüfung am Ende eines Moduls stattzufinden hat. Wir müssen nun feststellen, dass in der neuen Rahmen- und Prüfungsordnung der HU 1 dennoch zusätzlich Prüfungsleistungen gefordert werden können und dies auch in einigen Studiengängen der anderen Hochschulen gefordert wird. Diese zusätzlichen Prüfungsleistungen müssen von Studierenden erfolgreich absolviert werden, um überhaupt für die jeweilige Modul-abschlussprüfungen (MAP) zugelassen zu werden.
An dieser Stelle kritisieren wir nicht, dass MAP als Ergebnis von kompensierbaren Teilleistungen gelten. Aus unserer Sicht stellen diese versteckten zusätzliche Prüfungsleistungen und dabei erbrachten Studienpunkte keinen Bescheinigung für einen Kompetenzerwerb dar, sondern nur eine Art von Workloadbescheinigung. Outcome-orientiertes Lernen, wie es auch von der Kultusministerkonferenz gefordert wird, sieht für uns anders aus.
Auch nach verschiedenen Kriterien der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben zur Akkreditierung von Studiengängen sehen wir diese versteckten Studienleistungen als nicht zulässig an 2.
Vor allem in Hinblick auf Kriterium 4, 4. Spiegelstrich, sehen wir gerade den Punkt der Studierbarkeit durch versteckte, aber faktisch vorhandene Prüfungsbelastung innerhalb der Fächer teils stark, teils sehr stark gefährdet.
Wir fordern an dieser Stelle die Streichung aller versteckter Studienleistungen in dem hier beschriebenen Sinnen. Außerdem fordern wir die Politik auf, diesen Zuständen auf den Grund zu gehen. Die Universitäten fordern wir auf, den Workload aktiv zu verringern.

Freier Wahlbereich

(BerlHG §8 (1) 1, BerlHG §22 (2) 4)

Desweiteren finden wir in keiner der neuen Ordnungen eine Grundlage für einen durchsetzbaren freien Wahlbereich. Immer noch sind in vielen Studiengängen nicht 1/5 des Studieninhaltes frei wählbar. Regelmäßig wird der freie Wahlbereich mit dem Wahlpflichtteil vermischt, was dazu führt, dass wirklich individuelles und vor allem interdisziplinäres Lernen unmöglich gemacht wird.

Wir würden es begrüßen, wenn die Universitäten, die im Berliner Hochschulgesetz festgeschriebenen 1/5 frei zu wählende Studieninhalte als tatsächlich „frei zu wählende“ umsetzen.

Wiederholungsmöglichkeiten

(BerlHG §30 (4) Satz 1)

Wir interpretieren das Berliner Hochschulgesetz an dieser Stelle so, dass eine Prüfungsleistung mindestens zweimal wiederholt werden kann.
Leider setzten die Unievrsitäten das genau so um. Wir halten eine solche Regelung für höchstproblematisch. Studierenden werden unter Druck gesetztem. Ein Ausschluss aus dem Studiengang nach dem zweiten fehlversuch stellt für uns einen Eingriff in die freie Berufwahl dar. Außerdem ist dies kein vernünftiges Mittel, um Studierenden zu einem erfolgreichen Abschluss zu fördern.

Die Situation an der TU

An der Technischen Universität Berlin erstreckte sich der Diskussionsprozess über ungefähr drei Monate und schließlich am 13.06. wurde die Ordnung vom Akademischen Senat beschlossen.
Dieser Beschluss ist aus studentischer Sicht besonders an einer Stelle höchst problematisch:
Der §15 Allgemeine Prüfungsordnung ist extrem studierendenunfreundlich, da er einen Zwang zur Wiederholung innerhalb eines bestimmten Zeitraums darstellt.
Wir haben uns gefragt, mit welcher Rechtsgrundlage die Universität die Möglichkeit hat, einen Wiederholungsversuch für ungültig zu erklären ohne, dass Studierende sich dafür angemeldet haben.

Daher fragen wir Sie auf welcher Rechtsgrundlage der §15 in unserer Allgemeinen Prüfungsordnung basiert?
Die Situation an der FU

In der Freien Universität Berlin ist der Diskussionsprozess über eine neue „Rahmen- und Studienprüfungsordnung“ noch in vollem Gange. Bisher ist er jedoch äußerst unglücklich gelaufen. Nicht nur wurde das BerHG extrem restriktiv und studierendenfeindlich ausgelegt, sondern auch der Entwurf vom Präsidium auf intransparente und undemokratische Weise erarbeitet. Als Reaktion auf studentischen Protest wurden Polizeikräfte angefordert. Aufgrund vielfältiger kritischer Stimmen auch von professoraler Seite war das Präsidium zwar gezwungen die Einladung zu studentischen Vollversammlungen anzunehmen und sich auf einer Sitzung des akademischen Senats der Diskussion mit etwa zweihundert Studierenden zu stellen. Institutionalisierte studentische Mitbestimmungsmöglichkeiten bei der Erarbeitung eines neuen Entwurfs – etwa über einen runden Tisch oder die KFL (Kommission für Lehre) wurden jedoch mehrfach ebenso rigoros wie unbegründet abgelehnt. Es bleibt nun abzuwarten, ob die Hochschulleitung ihren undemokratischen Kurs fortsetzt und direkt nach den Semesterferien eine Entscheidung über die Köpfe der Studierendenschaft hinweg zu treffen versucht. Denn eine Zusicherung, nicht in der ersten AS-Sitzung nach den Ferien eine Beschluss zu erzwingen – wie sie die Studierenden verlangt hatten, um eine angemessene Debatte über den neuen Entwurf führen zu können – wurde ausdrücklich nicht gegeben.

Die Situation an der HU

In der Humboldtuniversität sind vor allem zu folgenden Stichworten Probleme aufgetaucht:
Doppelabschlüsse/Anrechnung, Zulassung zu Modulen/LV, Redaktionales, Prüfungsanspruch, Ordnungsverstöße und Nachteilsausgleich.