Exzellent rechtswidrig! Exmatrikulationspraxis an der FU Berlin

Immer noch, trotz Exzellenzzuspruch, zeigt sich die Freie Universität Berlin alles andere als exzellent in Sachen Lehre und Prüfungen. Im Gegenteil bedeutet "exzellent" für sie wohl: Nur die exzellent schnellen Studierenden unterstützen, die anderen exen. Das musste Patrick Luzina in der vergangenen Woche leidlich erfahren. Als Diplomstudierender in den letzten Zügen hielt er auf einmal seine Exmatrikulation in den Händen.

Luzina, seit Jahren Sprecher von Campusgrün, ist fassungslos: „Ich wurde auf Grund von Prüfungsauflagen, die ich vor Jahren von meiner Uni erhielt, exmatrikuliert. Erst hat die Uni nicht mehr nach diesen gefragt und nun das. Exzellent sind wohl eher die Repressalien an der Freien Universität.“

"Es erscheint uns, als wollen manche Universitäten ihre Studierenden los werden. Und das mit allen Mitteln. Die Diskussionen um die letzten Diplom- und Magisterstudierenden brodeln an den Universitäten. Studierende werden mit fälschlichen Blauen Briefen dazu gebracht, in den Bachelor zu wechseln oder das Studium gleich abzubrechen. An der FU werden die meisten erst gar nicht informiert. Wie vielen auf diese Weise das Recht auf freie Berufswahl genommen wird, mögen wir uns gar nicht vorstellen", berichtet Christine Ilgert, Hochschulberaterin an der TU Berlin.

Luzina ist nun gezwungen, gerichtlich gegen die Exmatrikulation vorzugehen. Unterstützt wird er dabei von den ASten Berlins. Diese helfen Studierenden seit Jahren dabei, sich zu wehren. Anne Schindler vom AStA FU dazu: „Diese Auflagen sind für jede_n, der/die einmal im Berliner Hochschulgesetz nachliest, klar als rechtswidrig zu erkennen.“

Doch leider ist davon auszugehen, dass viele Studierende trotz rechtlich aussichtsreicher Lage einen solchen Brief einfach hinnehmen und sich nicht dagegen wehren werden. Damit wird jahrelange Arbeit für viele, die oft kurz vor dem Abschluss stehen, unnütz. Christine Ilgert rät: „Alle Betroffenen sollten sich unverzüglich Hilfe in ihren jeweiligen Studierendenvertretungen suchen, um gegen solche Exmatrikulationen zeitnah zu klagen. Ist die angegeben Frist erst verstrichen, gehen die Chancen, sich erfolgreich zu wehren, gegen null.“

Die LandesAStenkonferenz (LAK) kritisiert Zwangsberatungen, Zwangsprüfungen und Exmatrikulationen aufs Schärfste. Fast immer liegt ein ganz klarer Missbrauch von Autorität vor - oft im vollem Bewusstsein über die Rechtswidrigkeit der Maßnahmen. Aber: Wer auch von Studierenden exzellent genannt werden will, sollte sich von solchen Methoden verabschieden!