Aktive Teilnahme bei Online-Veranstaltungen
In einer Lehrveranstaltung, die im Präsenzbetrieb nicht anwesenheitspflichtig ist, kann auch jetzt nicht verlangt werden, verpflichtend an Videokonferenzen teilzunehmen. Es können auch keine zusätzlichen Prüfungsleistungen wie Essays oder Zusammenfassungen verlangt werden, die nicht in der Prüfungsordnung vorgeschrieben sind.
Wir empfehlen daher dringend, bei jedem Kurs die korrespondierende Modulbeschreibung zu prüfen, die ihr in eurer Prüfungsordnung findet. Wenn für ein Modul die Teilnahme „empfohlen“, allerdings nicht „verpflichtet“ wird, darf die Anwesenheit nicht geprüft werden, auch nicht in der Form von Zusammenfassungen oder Tests zum Vorlesungsinhalt. Es können keine zusätzlichen Formen aktiver Teilnahme verlangt werden und auch Modulprüfungen können nicht um weitere Formate ergänzt werden. Abweichungen sind nicht zulässig.
Wenn ihr auf Differenzen zwischen der Prüfungsordnung und den verlangten Leistungen stoßt, empfehlen wir, zunächst Kontakt mit demder Kursleiterin aufzunehmen und eure Kommiliton*innen über die zu viel verlangten Leistungen zu informieren. Ihr könnt euch mit Fragen gerne auch an die Hochschulberatung eures AStA wenden, die euch unterstützt und sich auch an die Dozierenden wenden kann, wenn ihr anonym bleiben möchtet.