Notfonds des Studierendenwerks

Aktuelle Fördermöglichkeiten des studierendenWERK BERLIN
(Stand: 29.3.21)

Liebe Studierende,

wie Sie wissen hat die Pandemie die wirtschaftliche Situation vieler Studierender sehr beeinträchtigt- zahlreiche studentische Jobs sind verloren gegangen oder ruhen während der Pandemie. Vor allem Studierende, die keinen Anspruch auf BAföG haben, haben Sorgen, wie sie ihr Studium fortsetzen sollen. Sicher sind auch bei Ihnen bereits viele Unterstützungsanfragen eingegangen. Mit diesem Schreiben wollen wir Sie auf verschiedene Fördermöglichkeiten durch das studierendenWERK BERLIN hinweisen und würden uns freuen, wenn Sie diese Information an Studierende, die sich an Sie wenden, weiter geben könnten.

Überbrückungshilfen des Bundes

Der Bund hat für Studierende so genannte Überbrückungshilfen ins Leben gerufen. Hier haben Studierende die Möglichkeit, bis zu 500 Euro Zuschuss zum Lebensunterhalt zu bekommen. Pro Monat kann ein Antrag gestellt werden. Eine mögliche Förderung und ihre Höhe sind (neben weiteren) vor allem von zwei Faktoren abhängig:

  • Pandemiebedingte Notlage muss nachgewiesen werden. Die Studierenden müssen belegen, dass sie sich in den vergangenen 2 Monaten vergeblich um alternative Einkommensquellen bemüht haben, zum Beispiel um studentische Nebensjobs oder – sofern sie selbständig sind – um Aufträge. Mindestens zwei entsprechende Belege (z.B.  Absagen von Arbeitgebern) müssen sie hierfür nachweisen.
  • Aktuelles Guthaben darf nicht über 500 Euro liegen. Ein lückenloser Nachweis aller vorhandenen Konten über die letzten 2 Monate muss hierfür erbracht werden. Dazu gehören auch Kreditkartenkonten, Paypalkonten, etc.

Alle weiteren Informationen zu diesem Fonds stehen auf der Infoseite www.stw.berlin/ueberbrueckungshilfe. Alle Fragen werden in den FAQs des DSW beantwortet (der Link befindet sich auf der genannten Seite). Studierende sollten unbedingt vor Antragstellung prüfen, ob alle Unterlagen vollständig sind. Ist der Antrag einmal gestellt, kann keine Korrektur mehr vorgenommen werden.

Technikfonds des Landes Berlin

Auch das kommende Semester wird als Digitalsemester starten. Damit das Studium nicht an der mangelnden technischen Ausstattung scheitert, hat das Land Berlin den Technikfonds ausgelobt. Je nach technischem Bedarf können Studierende einmalig einen Technikzuschuss von entweder 200 EUR, 400 EUR oder 500 EUR erhalten. Die Förderung ist von folgenden Faktoren abhängig: Der Kontostand darf nicht höher als 1.000 Euro liegen (bei eigenen Kindern werden zusätzlich 300 Euro pro Kind anrechnet).

Alle weiteren Informationen zu diesem Fonds finden sich auf der Infoseite www.stw.berlin/technikfonds. Studierende sind gebeten, sich alle Informationen gründlich durchzulesen. Sie sollten unbedingt vor Antragstellung prüfen, ob alle Unterlagen vollständig sind. Ist der Antrag einmal gestellt, kann keine Korrektur mehr vorgenommen werden.

Zuschuss zum Fonds „Studienstart und Studienabschluss“

Studierende, die sich in den ersten oder in den letzten 12 Monaten ihres Studiums befinden und die eine besondere soziale Bedürftigkeit nachweisen können, haben die Möglichkeit, einen Antrag beim Fonds „Zuschuss zum Studienstart und Studienabschluss“ zu stellen. Förderberechtigte Studierende können einmalig 1.000 Euro Zuschuss erhalten. Hier ist besonders darauf zu achten,

  • … das sich der*die Antragstellende in den ersten oder in den letzten 12 Monaten seines*ihres Studiums befindet. Dieser Fonds fördert ausschließlich Studierende in den besonders schwierigen Phasen des Studienstarts bzw. des Studienabschlusses. Studierende in der Mitte ihres Studiums sind nicht förderberechtigt.
  • dass die besondere soziale Bedürftigkeit nachgewiesen wird. Diese wird anhand verschiedener Kriterien bemessen: Handelt es sich bei dem*r Antragsteller*in um eine*n internationale*n Studierende*n? Bezieht er*sie BAföG? Hat er*sie bereits Kinder? Hat er*sie eine Behinderung oder chronische Erkrankung? Beziehen die Eltern der*s Antragstellenden staatliche Transferleistungen? Ist der*die Antragstellende ein Arbeiterkind oder gibt es einen Migrationshintergrund in der Familie?
  • … dass der Schuldenstand nicht zu hoch ist. Sichergestellt muss sein, dass eine eventuelle Förderung den Förderzweck erfüllt. Muss stattdessen davon ausgegangen werden, dass eine Förderung lediglich zur Schuldentilgung dient, wird der Antrag abgelehnt. 

Alle wichtigen Informationen zu diesem Fonds finden Sie auf www.stw.berlin/zuschuss. Studierende sind gebeten, sich alle Informationen gründlich durchzulesen. Sie sollten unbedingt vor Antragstellung prüfen, ob alle Unterlagen vollständig sind. Ist der Antrag einmal gestellt, kann keine Korrektur mehr vorgenommen werden.

 

Freundliche Grüße,

Ihr Team der Sozialberatung

studierendenWERK BERLIN

 

Der Technikfonds "Teilhabe am Online Campus" des studierendenWERK Berlin wurde neu aufgesetzt. Das Land Berlin hat hierfür 3 Mio Euro bereitgestellt. Unterstützung kann in Form eines einmaligen Zuschusses von maximal 500 Euro gewährt werden. Richtlinien und weitere Informationen finden sich auf der Seite des studierendenWERK. Seit dem 6.1. 2021 um 12 Uhr können sich Studierende hier auf die Hilfen bewerben.

Außerdem können sich Studierenden seit dem 11.1. um 12 Uhr für einen Zuschuss zum Studienstart oder -abschluss bewerben. Dieser Zuschuss richtet sich laut studierendenWERK an sozial bedürftige Studierende und berücksichtigt die besonderen Belastungen von internationalen Studierenden. Dies erfolgt deshalb durch einen finanziellen Zuschuss zum Lebensunterhalt bzw. zu Mehraufwendungen in diesen besonderen Phasen des Studiums, z. B. für Anschaffungen, Kautionszahlungen, Anreise, zu überbrückendem Lebensunterhalt, Mehraufwand für Abschlussarbeiten u. ä. 
Die Bearbeitung der Anträge beginnt am 18. Januar 2021.
Aktuell gibt es technische Probleme bei der Anmeldung, wenn eine E-Mail-adresse bereits für einen Antrag beim Technikfonds verwendet wurde. Mit einer zweiten E-Mail-adresse funktioniert die Anmeldung aber.

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Das studierendenWERK Berlin hat am 14.5. einen Fonds "Teilhabe am Online Campus" aufgesetzt, aus dem Geld für fehlende Technik beantragt werden konnte. Seit dem 19.5. gibt es einen Antragsstopp.

Über das studierendenWERK werden auch die Überbrückungshilfen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung abgewickelt werden. Am 5.6. wurden erste Details zu den Überbrückungshilfen bekannt. 

Das StudierendenWERK hat gemeinsam mit der Senatskanzlei am 29. April zur Spende für Laptops für Studierende aufgerufen.

In der Anhörung im Abgeordnetenhaus (AGH) am 16.11. hat das studierendenWERK zugesichert, die Notfhilfefonds für das Wintersemester zu reaktivieren. Derzeit gibt es noch keine Pressemitteilung dazu.