Pressemitteilung: Kritik an Anwendung der Erprobungsklausel durch HU-Präsidium (AS-Sitzung 14.11.17)

Die Berliner LandesAstenKonferenz (LAK) verurteilt die Initiative des Präsidiums der Humboldt-Universität, die Beschäftigung von Studierenden für nicht-wissenschaftliche Tätigkeiten nachträglich zu legalisieren, indem von §121 BerlHG¹ durch Anwendung der Erprobungsklausel (§7a BerlHG²) HU-intern abgewichen werden soll. Die LAK Berlin fordert die HU-Leitung auf, ihren Beschlussantrag bei der AS-Sitzung am 14. November 2017 zurückzuziehen. Darüber hinaus fordert die LAK Berlin die rot-rot-grüne Koalition im Berliner Abgeordnetenhaus zur Abschaffung der Erprobungsklausel sowie zu einer endgültigen Abkehr vom Modell der „unternehmerischen Hochschule“ auf.

Die Präsidentin der HU Berlin, Sabine Kunst, hat für die Sitzung des Akademischen Senats am 14. November 2017 eine Beschlussvorlage³ eingereicht, die der HU ermöglichen soll, Studentische Hilfskräfte auch in nicht-wissenschaftlichen Bereichen wie „Bibliothek, Computer- und Medienzentrum, technischem Betriebsdienst und Verwaltung“ einzusetzen. Diese nicht-wissenschaftlichen Tätigkeiten sind gemäß §121 BerlHG ausgeschlossen. Durch die Erprobungsklausel sollen sie jedoch nachträglich in die Teilgrundordnung der HU aufgenommen werden. Auf diese Weise will die HU vom Berliner Hochschulgesetz abweichen. Notwendig für eine solche Abweichung sind eine Stellungnahme des Akademischen Senats sowie die Zustimmung des Kuratoriums und der zuständigen Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung.

Jan-Martin Zimmermann (Referat für Öffentlichkeitsarbeit, RefRat HU) dazu: „Mit der Einstellung von Studentischen Hilfskräften im nicht-wissenschaftlichen Bereicht findet eine Flexibilisierung der Personalpolitik durch befristete SHK-Verträge und abgabenfreie 450€-Verträge im Verwaltungsbereich statt - eine Strategie, die ich sonst vor allem aus Leiharbeitsunternehmen kenne. Nun versucht die Leitung der HU durch Anwendung der Erprobungsklausel eine bereits jahrelang bestehende illegale Praxis im Nachhinein zu legalisieren. Mit dem Versuch der nachträglichen Legalisierung gesteht sie die bisherige Unrechtmäßigkeit nicht bloß ihrer eigenen Beschäftigungspraxis, sondern auch anderer Berliner Hochschulen ein! Insgesamt ein politisch nicht akzeptables Vorgehen, auch gegenüber den eigenen Verwaltungsangestellten. Selbst Wissenschaftssenator Müller sieht das so - das zeugt von großer Inkompetenz des HU-Präsidiums und seiner Justiziare.“

Abweichungen vom Berliner Hochschulgesetz für Berliner Hochschulen werden durch die Erprobungsklausel (§ 7a BerlHG) ermöglicht. Diese können durch oben beschriebenes Verfahren Abweichungen beschließen, solange diese „dem Ziel der Vereinfachung von Entscheidungsprozessen und Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, insbesondere der Erzielung eigener Einnahmen der Hochschule, dienen.“ Beschlossene Abweichungen werden in den eigens dafür geschaffenen Grundordnungen der Hochschulen festgehalten. Die Erprobungsklausel wurde bereits 1999 auf vier Jahre begrenzt eingeführt, „um neue Modelle der Leitung, Organisation und Finanzierung zu erproben.“ 2003 wurde der § 137a ins BerlHG eingeführt, der die Erprobung bis 2007 verlängerte. 2007 wurde schlichtweg die Befristung aus dem Paragraphen gestrichten. Seitdem erklärt § 137a BerlHG⁴ die „Erprobung“ zum unbefristeten Ausnahmezustand.

Annika Dierks (Referat für Lehre und Studium, AStA FU) kommentiert die Anwendung an der FU: „Am intensivsten wurde die Erprobungsklausel an der FU genutzt, wo die Anwendung zu einer gezielten Machtkonzentration bei Präsidium und Dekanaten sowie zahlreichen Demokratiedefiziten geführt hat. So sitzen im Akademischen Senat der FU jetzt beispielsweise Arbeitnehmer*innen ihrer direkten Arbeitgeberin, dem Präsidium, gegenüber. Auch entscheidet das Präsidium über die Haushaltsverteilung an die Fachbereiche, wodurch selbst Profs mittels Hinterzimmergesprächen zwischen Präsidium und Dekanat vor jeglicher Präsidiumskritik zurückschrecken. ‚Vereinfachung von Entscheidungsprozessen‘ bedeutet an der FU leider: Autokratisierung der Hochschule.“

Robert Jung (Referat für Hochschulpolitik, AStA FU) fügt hinzu: „Mal ganz davon abgesehen, dass der Akademische Senat eh kaum noch entscheidet, sondern viel eher zu einer Feedbackrunde für Pläne und Konzepte des Präsidiums verkommen ist. Wichtige Angelegenheiten wie Personalentwicklung oder Hochschulverträge werden bloß noch als ‚Besprechungspunkte‘ auf der Tagesordnung aufgeführt, während die einzigen Beschlusspunkte die Benennung von Vertreter*innen in weitere Kommissionen und Gremien sind. Selbst repräsentative Pseudodemokratie sieht anders aus!“

Die Berliner LandesAstenKonferenz fordert daher die Abschaffung der Erprobungsklausel und die endgültige Abkehr vom Modell der „unternehmerischen Hochschule“, welches u.a. privatwirtschaftliche Unternehmensstrukturen wie ein zentral-autoritäres Management und interne sowie externe Wettbewerbsmechanismen zur Effizienzsteigerung des Wissenschaftsbetriebs für die Hochschule als öffentliches Gemeinwesen vorsieht.5 Die rot-rot-grüne Regierungskoalition hat sich jedoch bisher im Sinne einer zentralistischen Hochschulstruktur positioniert, wenn sie in ihrem Koalitionsvertrag schreibt: „Die Hochschulleitungen sowie die Funktion der Kanzlerin/des Kanzlers sind zentral für das Management der Hochschulen.“⁶

Malte Arms (Referat für Hochschulpolitik, AStA Beuth) dazu: „Laut Tobias Schulze, wissenschaftspolitischer Sprecher der Linken im Abgeordnetenhaus, wird es eine BerlHG-Novelle geben, die ohne Erprobungsklausel in dieser Form auskommen wird.⁷ Das begrüßen wir. Ein neues Hochschulgesetz muss aber auch in die richtige Richtung gehen und nicht unternehmerische Strukturen wie die an der FU auch noch gesetzlich festschreiben. Es braucht eine explizite und kritische Auseinandersetzung mit den Veränderungen und Auswirkungen der Erprobungsklausel – damit wir der Neoliberalisierung des Hochschulwesens in Berlin etwas entgegenhalten können. Ohne eine entsprechende Evaluation der Erprobungsklausel darf keine Abweichung vom BerlHG unhinterfragt implementiert werden!“

Am 25. September 2017 hat sich die sog. AG Demokratische Hochschule der Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung konstituiert, bei der auch die LAK für die Studierendenschaften vertreten ist. Über ein Jahr hinweg soll die AG mindestens fünfmal zusammenkommen und einen Bericht zur Berücksichtigung in einem nicht näher definierten parlamentarischen Verfahren verfassen. Bisher sind die Sitzungen nicht öffentlich. Diese AG könnte ein Ansatzpunkt sein, die Ergebnisse der Erprobungsklausel auszuwerten, um den dauerhaften Ausnahmezustand an Berliner Hochschulen zu beenden.


¹ § 121 BerlHG: http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=HSchulG+BE+%C2%A7+121&psml=bsbeprod.psml&max=true

² § 7a BerlHG: http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=HSchulG+BE+%C2%A7+7a&psml=bsbeprod.psml&max=true

³ Beschlussvorlage des Präsidiums für den AS HU zur Abweichung von §121 BerlHG gem. §7a BerlHG: https://vertretungen.hu-berlin.de/de/prstudb/aktuelles/mitteilungen/berliner-hochschulgesetz/stellungnahme-zum-hochschulskandal

⁴ § 137a BerlHG: http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=HSchulG+BE+%C2%A7+137a&psml=bsbeprod.psml&max=true

⁵ Weiterführende Literatur: Bodo Zeuner (2007): Die Freie Universität vor dem Börsengang? – Bemerkungen zur Ökonomisierung der Wissenschaft. http://www.nachdenkseiten.de/?p=2497

⁶ Vgl. Berliner Koalitionsvereinbarung 2016-2021, S. 86 unten: https://www.berlin.de/rbmskzl/regierender-buergermeister/senat/koalitionsvereinbarung/

https://twitter.com/Tobias_Schulze/status/928943318511312896